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VG Düsseldorf zu Online-Glücksspiel – Sperrungsanordnung gegen einzelne Internet-Provider rechtswidrig

Das VG Düsseldorf hat der Klage von Vodafone D2 gegen eine glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung stattgeben. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte dem Telekommunikationsunternehmen aufgegeben, die Webseiten zweier großer Online-Glücksspielanbieter zu sperren. Nach Ansicht des Verwaltungsgericht (VG) ist Vodafone D2 als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nicht für die Inhalte der Glücksspiel-Webseiten verantwortlich. weiterlesen

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